Infoveranstaltung der FREIEN WÄHLER Halle (Saale)

von 25. April 2019

Die FREIEN WÄHLER informierten darüber, dass sie zwischenzeitlich herausgefunden haben , dass die Firma GRAND CITY Property Ltd. in der Richard-Paulick-Straße, jedoch auch in Zerbster Straße, wo die Mieterhöhungsschreiben eingegangen sind, frisch renovierte Wohnungen zu Kaltmietzinsen von unter 5,00EUR im Internet auf Immobilienportalen anbietet. Da es sich dabei um Neuvermietungen handelt, ist davon auszugehen, dass die ortsübliche Miete jedenfalls nicht höher ist als die von GRAND CITY Property bei einer Neuvermietung frisch renovierter Wohnungen verlangte Kaltmiete.

Die in den Mieterhöhungsschreiben genannten Vergleichswohnungen, für die angeblich eine Kaltmiete von bis zu 7,68 EUR je Quadratmeter bezahlt wird, die in der Richard-Paulick-Straße liegen, sind ausweislich der Klingelschilder vermutlich von Personen angemietet worden, die Transferleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII (Sozialhilfe) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dabei zahlen das Jobcenter oder die Stadt Halle (Saale) nach Vorlage des abzuschließenden Mietvertrages die sogenannten „angemessenen Kosten der Unterkunft“. Die Stadt Halle (Saale) hat dafür zusammen mit der Arbeitsagentur eine Tabelle der angemessenen Kosten der Unterkunft erstellt. Danach steht beispielsweise einer Familie mit drei Kindern für also insgesamt fünf Personen eine Kaltmiete von 458,10 EUR zur Verfügung. Wenn diese Familie dann eine 70-Quadratmeterwohnung bezieht, bedeutet dies, dass 6,54 EUR je Quadratmeter Kaltmiete nach dieser Tabelle zur Verfügung stehen. Wenn in einer derartigen Wohnung Eltern mit vier Kindern untergebracht werden, sogar noch entsprechend mehr. Aufgrund dessen steht fest, dass derartiger Wohnraum überhaupt nicht bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete berücksichtigt werden kann und darf. Derartige Mietverträge dürfen auch nicht als vergleichbare Wohnungen im Rahmen von Mieterhöhungsschreiben berücksichtigt werden.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Presse bereits das Thema aufgegriffen hat, ob Jobcenter und Stadt Halle (Saale) hier als Mietpreistreiber fungieren, weil sie bei Vorlage der Mietverträge nicht unabhängig von der Tabelle über die Kosten der Unterkunft auch berücksichtigen, ob die ortsübliche Miete eingehalten ist.

Nach den Angeboten von Wohnungen in Halle-Neustadt auch von anderen Vermietern, wie z. Bsp. Wohnungsgenossenschaften, ist davon auszugehen, dass die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen sich im Bereich von 5,00 EUR Kaltmiete je Quadratmeter mit einer Schwankungsbreite von 5 % nach oben oder unten bewegt.

Einzelne Mieter berichteten, dass GRAND CITY Property Ltd. ihnen bereits Gesprächsangebote über die Mieterhöhungen unterbreitet oder sogar die Mieterhöhungen zum Teil zurückgenommen hat. Zwei Mieter berichteten, dass sie die Zustimmungserklärung unterschrieben haben.

Dazu teilte der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER Halle (Saale) Johannes Menke mit: „Wer die Zustimmungserklärung unterschrieben hat, bringt sich juristisch in eine ungünstige Situation. Wenn er die Zustimmungserklärung wieder aus der Welt schaffen will, müsste er beispielsweise im Rahmen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung darlegen und beweisen, dass GRAND CITY Property Ltd. ihn mit dem Mieterhöhungsschreiben über die ortsübliche Miete und die Vergleichbarkeit der drei genannten Wohnungen arglistig getäuscht hat, was äußerst schwierig sein dürfte.“

„Der Presse ist zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung einen qualifizierten Mietspiegel im Jahr 2020 in Auftrag geben will. Der Stadtrat hat dazu jedoch überhaupt keinen Beschluss gefasst. Stattdessen hat die größte Stadtratsfraktion bei der Stadtverwaltung nachgefragt, was denn aus ihrem Antrag im Jahr 2015 geworden sei, einen Mietspielgel für die Stadt Halle (Saale) zu erstellen. Diese Vorgehensweise zeigt, dass Stadtverwaltung und Stadtrat bei der Frage eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Halle (Saale) seit über sieben Jahren geschlafen haben. Die Stadtverwaltung will mit dieser Nebelkerze offensichtlich das Thema „qualifizierter Mietspiegel“ nicht zuletzt auch für den Oberbürgermeisterwahlkampf abräumen.“, so Johannes Menke.

Auf Anregung der FREIEN WÄHLER Halle (Saale) haben sich am 23.04.2019 mehrere Versammlungsteilnehmer bereit erklärt, einen Mieterrat zu gründen und sich regelmäßig zu treffen, um sich über mietrechtliche Fragen auszutauschen und zu informieren sowie Forderungen zur Wohnumfeldverbesserung an die Stadtverwaltung Halle (Saale) zu richten und dort durchzusetzen. Johannes Menke sagte zu, dem Mieterrat zur Seite zu stehen und ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen.

FREIE WÄHLER Halle (Saale), den 25.04.2019

Kommentar und Anmerkungen von Peter Scharz: FREIEN WÄHLER

  1. Mietspiegel: Der Stadt liegt ein Mietspiegelangebot von alp, Hamburg vor. Demnach würden die Kosten für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für Halle sichauf 50.000,- € bis maximal 100.000,- €brutto belaufen und nicht wie von der Stadt angegeben auf 240.000,- € . Diese Summe würde für einen Mieterspiegel für Großraum Berlin anfallen.

  1. In der MZ v. 18. 3. 2019 wird die GWG zitiert. Bei der liegt die Spanne für Kaltmiete in Halle – Neustadt zwischen E 4,83 und 5,30. Ferner verfügen die beiden städt. Gesellschaften über einen beachtl. Wohnungsleerstand. Frage: Warum werden die wohnungssuchenden Empfänger von staatlichen Transferleistungen nicht dort untergebracht?

  1. Auf meine Frage an GCP nach den hohen QM-Preisen erklärte mir eine GCP – Vermietungsmaklerin (so die offizielle Jobbezeichnung), dass für GCP die Sanierungskosten bei Auszug der Mieter von Transferbezügen erheblich sei und deshalb vorab in die kalkulierte Kaltmiete schon jetzt mit einfließen .

  1. Ich habe vorletzte Woche selbst erlebt, wie GCP in der Zerbster Str. 37 eine Wohnung zu QM- Preis von € 4,90 angeboten hat.

  1. Meine Frage an Herrn Mühlens: Ist Ihnen aufgefallen, dass 1- 2 Tage nach dem Gespräch mit Herrn Menke die preiswerten Mietangebote aus dem GCP – Internet verschwunden waren?

  1. Mieterrat: Wird wieder reaktiviert. Vorbild soll der Mieterrat, den Herr Ulrich Marseille, Chef der Marseille – Kliniken und auch der Katharinen Wohnanlage in Halle etabliert hatte sein und deshalb bestand ein vorbildhaftes Verhältnis von Mieter und Vermieter.

  1. Hauptvorwurf der GCP – Mieter: mangelnde Transparenz ( deshalb siehe PK von FREIE WÄHLER ).

  2. Gelobt die moderate Preiserhöhungspolitik von GWG und Bauverein / WG-Leuna. Zitiert wurde ein Fall aus dem Ilmweg in Halle – Neustadt. Dort erhöhteman nach 18 Jahren erstmals den QM – Preis Kaltmiete von E 4,97 auf E 5,28, gerade mal um 6,25 %.

FREIE WÄHLER Halle (Saale), den 25.04.2019