Investitionsmittel für die Harzer Schmalspurbahn

von 30. Oktober 2014

Nunmehr soll diese Vereinbarung um eine weitere Investi[-]tionsvereinbarung über 1 Mio. Euro jährlich ergänzt werden. Mit diesen Investitionszuschüssen sollen die bisherigen zusätzlichen Investitionshilfen für eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in einem Vertrag zusammengefasst und verstetigt werden.

Die Ausschüsse haben hierfür im neuen Doppelhaushalt 2015/2016 je 1 Mio. Euro Investitions[-]mittel bereitgestellt und eine für den Vertrag notwendige Basis mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5 Mio. Euro geschaffen. Auf Grund der derzeitigen Geltungsdauer des Entflechtungsgesetzes bis 2019 soll der neue Vertrag vorerst nur über eine Laufzeit von 5 Jahren geschlossen werden. Eine Verlängerung ist aber ausdrücklich gewünscht.

„Mit der vertraglichen Zusicherung der Investitionsmittel hat die HSB Planungssicherheit für die kommenden Jahre.“, erklärt derverkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagfraktion Holger Hövelmann.

„Es ist erfreulich, dass wir mit dem Koalitionspartner diese Vereinbarung verabreden konnten und so ein Maßnahmenpaket der HSB, zu welchem auch die Verbesserung der Bezahlung der Beschäftigten bei der HSB gehört, unterstützt werden kann“, ergänzt derVorsitzende des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Felke.