Juristen erhielten Abschlusszeugnisse

von 3. Juli 2010

Im Rahmen einer Feierstunde haben am Freitag die Absolventen des Juristischen Bereichs der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in der Universitätsaula ihre Zeugnisse erhalten. Sie haben ihre erste juristische Prüfung oder die erste juristische Staatsprüfung erfolgreich bestanden. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb sprach ihnen Anerkennung für den Abschluss aus. „Die Prüfungsdurchgänge haben wieder ausgezeichnete Ergebnisse hervorgebracht. Jeder einzelne Absolvent kann mit großem Stolz auf seine erbrachte Leistung blicken.“

Seit Juli 2009 wurden durch das Landesjustizprüfungsamt insgesamt rund 80 Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss der neuen ersten juristischen Prüfung in Sachsen-Anhalt ausgestellt. Mehr als jeder dritte Absolvent erreichte dabei eine Prädikatsbenotung von zumeist „vollbefriedigend“. Justizministerin Kolb: „Damit liegen unsere Abschlüsse auf einem konstant hohen Niveau, wie auch der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt. Die guten Resultate belegen, dass die Reform der Juristenausbildung bei den Studierenden angekommen ist. Die Umstellung von der ersten juristischen Staatsprüfung nach altem Recht auf die erste juristische Prüfung nach neuem Recht hat nicht zu dem von einigen befürchteten Absinken der Absolventenzahlen geführt. Im Gegenteil: Der Anteil erfolgreich geprüfter Juristen hat sich stabilisiert.“

Wichtiger Bestandteil der ersten juristischen Prüfung ist die staatliche Pflichtfachprüfung. Seit August 2009 haben 162 Jura-Studenten diese Prüfung in Sachsen-Anhalt in Angriff genommen. 20 Absolventen waren mit einer Prädikatsbenotung besonders erfolgreich. Drei erreichten sogar die seltene Spitzennote „Gut“. Lediglich jeder vierte Anwärter bestand die Pflichtfachprüfung nicht, was der bundesweit üblichen Quote entspricht.

Die erste juristische Prüfung beinhaltet nach neuem Ausbildungsrecht die staatliche Pflichtfachprüfung, die zentral vom Landesjustizprüfungsamt des Justizministeriums abgenommen wird, und die Prüfung in einem universitären Schwerpunktbereich, den die Studenten frei wählen können. Der Leistungsnachweis dafür erfolgt an der Universität. Der erfolgreiche Abschluss der ersten juristischen Prüfung ist Voraussetzung für den Antritt des sich anschließenden Referendariats, das an einem Gericht, bei einer Staatsanwaltschaft, in einer Verwaltungsbehörde sowie bei einer Anwaltskanzlei zu absolvieren ist. Die Ausbildung zum „Volljuristen“ endet mit der zweiten juristischen Staatsprüfung, die ebenfalls am Landesjustizprüfungsamt abgenommen wird.