Justizministerin verabschiedet Generalstaatsanwalt Konrad in den Ruhestand

von 26. Mai 2020

Keding sagte: „ Mit Jürgen Konrad geht ein fachlich kompetenter, versierter und souveräner Chef der sachsen-anhaltischen Staatsanwaltschaften. Ich danke ihm für die jederzeit vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Der 1955 in Castrop-Rauxel geborene Konrad studierte von 1973 bis 1980 Jura an der Ruhr-Universität Bonn. Seine juristische Laufbahn führte ihn über das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen und die Richtertätigkeit zuerst am Landgericht, dann am Oberlandesgericht Düsseldorf, 1994 nach Sachsen-Anhalt. Bis 1997 im Justizministerium in Magdeburg tätig, wechselte er dann als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft nach Naumburg.

1998 kehrte er noch einmal für drei Jahre in das Justizministerium zurück. Am 16. August 2001 wurde Jürgen Konrad zum Generalstaatsanwalt ernannt.