Kirchliche Rechtsquellen für jedermann zugänglich

von 26. August 2009

Die Kirchengesetze der Evangelischen Landeskirche Anhalts können unter der Adresse ab sofort ohne Einschränkung im Internet eingesehen werden. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts wurden die Quellen des in der anhaltischen Landeskirche geltenden Kirchenrechts gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg systematisch zusammengestellt, in einer konsolidierten Textfassung ediert und ins Netz gestellt. Maßgeblich von landeskirchlicher Seite beteiligt war dabei Oberkirchenrat Christian von Bülow.

"Kirchengesetze müssen wie alle Rechtsquellen für jedermann öffentlich zugänglich sein", sagt Projektleiter Prof. Dr. Michael Germann von der Universität Halle-Wittenberg. "Wer wissen will, was in der Evangelischen Landeskirche Anhalts rechtlich gilt, kann es jetzt per Mausklick nachlesen. Das ist gut für die Wissenschaft, gut für die akademische Lehre im Kirchenrecht und gut für die kirchenrechtliche Praxis."

"Die Pflege des evangelischen Kirchenrechts hat es mit der Schwierigkeit zu tun, dass eine Fülle von Normtexten verstreut und in ihrem Textbestand manchmal unsicher ist", sagt Oberkirchenrat Wolfgang Philipps, leitender Jurist der Evangelischen Landeskirche Anhalts. "Wir sind sehr froh darüber, dass nun für unsere Landeskirche eine Rechtssammlung für den internen und öffentlichen Gebrauch vorliegt, wie sie manch andere Landeskirchen nur mit einem erheblich höheren Aufwand erstellen konnten." "Von den Erfahrungen des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Uni Halle haben wir dabei sehr profitiert", betont Oberkirchenrat von Bülow. "Die Rechtsquellen wurden sehr sorgfältig gesichtet und systematisiert."

Über die anhaltischen Rechtsquellen hinaus gelten für Anhalt auch die Rechtsquellen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Union Evangelischer Kirche (UEK).