Kriminalpolitisch bedeutsame Arbeit wird gefördert – Träger können Konzepte einreichen

von 25. Oktober 2021

Zu den geförderten Arbeitsfeldern der freien Straffälligenhilfe zählen der Täter-Opfer-Ausgleich, die Kriminalprävention im Kinder- und Jugendbereich (Sonstige Beihilfen und Unterstützungen) und die „Gefangenen- und Entlassenenfürsorge“ (u. a. Übergangsmanagement im Rahmen von nachsorgender Haftentlassungshilfe und Angehörigenarbeit).

Weiterhin wird die zentrale landesweite Koordinierungsarbeit in den obigen Arbeitsfeldern gefördert.

Interessierte freie Träger können sich mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 305, Domplatz 2 – 4, 39104 Magdeburg bis zum 30. November 2021 schriftlich, um eine Förderung bewerben.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und beinhaltet die Finanzierung von projektbezogenen Sach- und Personalausgaben.

Nähere Informationen zu den Projektinhalten und zu den Fördervoraussetzungen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.