Land richtet Zentrale Anlaufstelle für Opferberatung ein

von 5. November 2019

Justiz-Staatssekretär Hubert Böning sagte nach der Kabinettsitzung: „In der Bundesrepublik gibt es etliche staatliche und ehrenamtliche Institutionen, die sich bei Großschadensereignissen um die Opfer und deren Angehörige kümmern. Doch die Erfahrungen des Terroranschlags auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 2016 haben gezeigt, wie wichtig ein zentraler Anlaufpunkt ist, der Hilfe koordiniert und vermittelt.“

Die zentrale Anlaufstelle (ZALOB) und der Landesbeauftragte sollen gegenüber dem Personenkreis der Opfer und ihren Angehörigen, die von Terroranschlägen oder auf Straftaten beruhenden Großschadenslagen betroffen sind, eine koordinierende und in die vorhandenen Opferberatungsstrukturen weiterleitende Funktion übernehmen. Böning: „Es geht nicht darum, der vorhandenen staatlichen und nichtstaatlichen Opferberatungslandschaft Konkurrenz zu machen. Wir wollen eine Struktur aufbauen, die in erster Linie eine sozial-betreuende Lotsenfunktion für Betroffene in schwerer Zeit hat.“

Die Anlaufstelle wird am 1. Januar 2020 ihre Arbeit aufnehmen und beim Sozialen Dienst der Justiz integriert werden. Dafür werde ein Pool von fachlich versierten Mitarbeitern aufgebaut. Böning: „Wir betreten hier Neuland und müssen erst Erfahrungen sammeln, was an Arbeit auf die Anlaufstelle und den Opferbeauftragten zukommt.“

Daneben gehe es darum, die Landesregierung in Fragen der Opferunterstützung zu beraten, sei es in Vorbereitung auf oder nach Eintritt entsprechender Schadensereignisse. Zudem werde man sich mit den Zentralen Anlaufstellen und Landesopferbeauftragten des Bundes und der übrigen Länder auch im Sinne eines „best practise“ vernetzen.

Der oder die Landesbeauftragte soll im kommenden Jahr von der Landesregierung benannt werden.