Landesverwaltungsamt bestätigt Haushalt der Stadt Halle (Saale)

von 22. Januar 2018

Mein Dank geht an den Stadtrat und die Verwaltung für die gemeinsame konstruktive Arbeit. Damit können die geplanten Gelder für Vereine und Freie Träger stufenweise freigegeben werden.Darüber hinaus kann die Stadt Fördermittel für weitere Investitionen abrufen und das Investitionsprogramm Bildung in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt weiter umsetzen. Zudem muss die Stadt im Rahmen des Haushaltsvollzugs jedwede Möglichkeit einer sparsamen Mittelbewirtschaftung nutzen.“

In der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes heißt es:

  1. Von einer Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2018 wird abgesehen.

  2. Die Genehmigung für den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 9.317.700 Euro wird erteilt.

  3. Die Genehmigung zu 2. ergeht in Höhe von 7.664.000 Euro unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Stadt Halle (Saale) vor Inanspruchnahme der Kreditermächtigung dem Landesverwaltungsamt die Unabweisbarkeit der Maßnahmen Jenastift (Sanierung), Konservatorium Händel (Zwischenbau- Orchesterprobenraum), Neubau der Grundschule Innenstadt mit Turnhalle, Ausweichstandort Schulen, Ausweichstandort Schulsporthallen und Neubau Hort/Kita als Ausweichstandort nachgewiesen hat und das Landesverwaltungsamt die Unabweisbarkeit entsprechend bestätigt hat.

  4. Der genehmigungspflichtige Anteil in Höhe von 115.795.900 Euro des in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen wird in vollem Umfang genehmigt, so dass Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre bis zu einer Gesamthöhe von 239.094.000 Euro eingegangen werden dürfen.

  5. Die Genehmigung zu 4. ergeht in Höhe von 32.735.800 Euro unter der aufschiebenden Bedingung, dass Verpflichtungsermächtigungen erst in Anspruch genommen werden, wenn die Stadt dem Landesverwaltungsamt die Unabweisbarkeit der Maßnahmen Jenastift (Sanierung), Neubau der Grundschule Innenstadt mit Turnhalle, Ausweichstandort Schulen, Ausweichstandort Schulsporthallen, Neubau Hort/Kita als Ausweichstandort und Kita Albrecht Dürer nachgewiesen hat und das Landesverwaltungsamt die Unabweisbarkeit entsprechend bestätigt hat.

  6. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 355.000.000 Euro wird genehmigt.

  7. Die Genehmigung zu Ziffer 6. ergeht unter der Auflage, dass die Stadt Halle (Saale) bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2018 monatlich über den Stand der tatsächlichen Höhe der Liquiditätskredite zu berichten hat.