Landeszuweisung für Kinderbetreuung fließt weiter ungekürzt an Landkreise und kreisfreie Städte

von 20. März 2020

Grimm-Benne stellte klar, dass das Land jedenfalls seinen Anteil an der Finanzierung der Kindertagesstätten weiter zu hundert Prozent zahlt, soweit diese Notbetreuung anbieten und damit auch ihr Personal weiter vorhalten müssen. Das Sozialministerium habe heute in einem Schreiben an die Jugendämter klargestellt, dass der Landesanteil an den Kita-Kosten ungekürzt an die Landkreise fließt. Das Land gehe dabei von einer ebenso uneingeschränkten Zahlungspflicht der Landkreise und kreisfreien Städten sowie den Gemeinden aus, heißt es in dem Schreiben.

Eine Beauftragung Dritter mit der Notversorgung sei ausgeschlossen, wird betont. Träger, die keine Notbetreuung zur Verfügung stellen, oder Einrichtungen, die die Betreuung von Kindern unzulässiger Weise auf Dritte übertragen haben, erhalten für die entsprechende Zeit keine Zuschüsse von Land und Landkreis.

Die Kita-Finanzierung wird in Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen, die einen festen Satz zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen die restlichen Kosten aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine Gebührensatzung fest.