Landtag behandelt 16. Rundfunkstaatsvertrag

von 18. September 2014

„Die Reform der Rundfunkfinanzierung sollte die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei rund 7,5 Mrd. Euro stabilisieren. Als CDU-Fraktion haben wir immer gesagt, dass über diese Summe hinausgehende Einnahmen der Anstalten an die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zurückzugeben sind. Solche Mehreinnahmen wurden von der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im 19. KEF-Bericht vom Februar 2014 bestätigt. Daher ist eine Beitragssenkung folgerichtig. Denn so richtig es war, die Rundfunkfinanzierung veränderten technischen Gegebenheiten anzupassen, so notwendig ist jetzt, den ehrlichen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern einen Teil der Mehreinnahmen in Form einer Beitragssenkung zurückzugeben.

Klar ist aber auch: Die jetzt vorgesehene Beitragssenkung erfasst nur einen Teil der von der KEF konstatierten Mehreinnahmen. Daher bleibt eine Entlastung der gewerblichen Wirtschaft beim neuen Rundfunkbeitrag für uns ganz klar auf der Agenda. Vor allem die Zusatzveranlagung von gewerblich genutzten, nicht-privaten Kraftfahrzeugen muss weg.“