Landwirtschaftszählung 2020

von 22. Januar 2020

Die Landwirtschaftszählung 2020 soll verlässliche und aktuelle Zahlen zu den Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe sowie wichtige Informationen für eine regionale Versorgung mit Nahrungsmitteln liefern. Ziel ist es, für gesellschaftliche Diskussionen faktenbasierte Grundlagen zu schaffen.

Im Rahmen der Landwirtschaftszählung sind in Sachsen-Anhalt ca. 4 400 landwirtschaftliche Betriebe auskunftspflichtig, die mindestens eine der in § 91 des Agrarstatistikgesetzes aufgeführten Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten. Das können 5 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, Mindesttierbestände (z. B. 20 Schafe) oder Mindestflächen für Sonderkulturen (z. B. 0,1 ha Zierpflanzen in Gewächshäusern) sein.

Alle 4 400 Betriebe erhalten Fragen aus einem Grundprogramm. Darin werden Angaben zur Rechtsform, zur Bodennutzung (einschließlich Zwischenfruchtanbau), zu den Tierbeständen, zum ökologischen Landbau, zur Bewässerung, zu Betriebsleiter(n)/-innen, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen und zur Hofnachfolge erfragt.

Über das Grundprogramm hinaus müssen 3 100 Betriebe Fragen zu den Arbeitskräften, zu den Einkommenskombinationen, zu den Tierhaltungsverfahren, zur Wirtschaftsdüngerausbringung und -lagerung, sowie zur Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung beantworten.

Die Befragung erfolgt durch einen Online-Fragebogen. Einzelne Erhebungsbereiche werden aus vorhandenen Verwaltungsdaten entnommen (z. B. die Anbaufläche), um so die Betriebe zu entlasten. Für die amtliche Statistik gelten strenge Geheimhaltungspflichten. Die Daten werden nur für statistische Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergeleitet.

Forstwirtschaftliche Betriebe werden in einer gesonderten Strukturerhebung der Forstbetriebe im ersten Halbjahr 2022 befragt.

Auf der Webseite www.landwirtschaftszaehlung2020.de sind aktuell weiterführende Hinweise zur Landwirtschaftszählung 2020 zu finden, die zur Information im Vorfeld der Erhebung dienen.