Leinenzwang gilt auch in der Heide

Leinenzwang gilt auch in der Heide
von 10. Februar 2018
Verbot hin oder her; wen interessiert’s? “Der tut nichts”, bekommen Passanten gern zu hören, wenn Vierbeiner auf sie zugerannt kommen. Das kann sein, war aber in der Vergangenheit nicht immer so. Abgesehen davon fühlen sich zumindest viele Menschen unwohl, die keinen Hund haben und sich mit diesen Tieren auch nicht wirklich anfreunden können, erst recht nicht wenn die Hunde groß, schnell und Furchteinflößend sind.
Es gibt also gute Gründe, warum im gesamten Stadtgebiet Leinenzwang gilt zum Schutz von Mensch und Tier. Ausgenommen vom Verbot sind die offiziell ausgeschildertenHundewiesen. Doch nicht zuletzt im großen Stadtwald Dölauer Heide wird der Leinenzwang ignoriert. Dabei steht in den Haupteingängen zur Heide direkt auf und neben den großen Waldkarten in Text und Bild, dass Hunde bitte an der Leine zu führen sind. Weil das nach wie vor nicht klappt, gibt es immer wieder Beschwerden. Dann verspricht Halles Stadtverwaltung jedesmal, Kontrollen durchzuführen und Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Schwerpunkt ist dann die Ziegelwiese. Auf die Rabeninsel oder den Forstwerder verirren sich die Kontrolleure schon seltener. Von der Heide ganz zu schweigen. Dort dürfen sich verunsicherte Passanten im Zweifel dumme Sprüche anhören, selbst wenn sie bereits von Hunden gezielt angerannt, umkreist an angebellt wurden.
Am Ende bleibt nur der Appell an alle Hundehalter, dafür zu sorgen, dass Mitmenschen von Hunden nicht bedrängt werden. Wenn das auch ohne Leine geht, werden viele Passanten sicher nichts sagen, auch wenn die Stadtordnung strenger ist und vorschreibt: “Hunde an die Leine!”

Hundewiesen der Stadt Halle und Rechtsgrundlagen zum Leinenzwang (pdf)

https://m.halle.de/Publications/3260/hundewiesen_011216.pdf