Leistungsmissbrauch vermeiden

von 28. Februar 2013

Und wer im Jobcenter Angaben zu seiner Person macht, bestätigt mit seiner Unterschrift deren Richtigkeit. Hin und wieder wird jedoch versucht, durch Falschaussagen Einfluss auf die Entscheidung eines Bedarfes oder dessen Höhe zu nehmen. Aber Vorsicht – denn zu Unrecht erschlichene Leistungen sind alles andere als ein Kavaliersdelikt. Oft wähnen sich die Betroffenen in Sicherheit, da die getätigten Angaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter bei der Antragsabgabe nicht auf ihre Richtigkeit hin bewertet werden können. Um solche Informationsnachteile zu reduzieren, wurde im Jobcenter Halle (Saale) seit einigen Jahren ein Ermittlungsteam eingerichtet, dass durch Außendiensteinsätze jährlich zu hohen Einsparungen der so genannten passiven Leistungen, also der Regelleistung und den Kosten der Unterkunft, beitragen konnte. 711 dieser Hausbesuche erfolgten dabei alleine in 2012, durch deren Ergebnis insgesamt 144.511,86 Euro an Leistungen der Bundesagentur und der Kommune eingespart werden konnten. Überprüft werden in diesem Zusammenhang zum Beispiel der Ort des tatsächlichen Aufenthaltes oder das Vorliegen einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft. Nicht selten geben in Partnerschaft lebende Antragsteller an, alleine zu leben, um die Anrechnung des jeweiligen Partners zu umgehen. Neben der Überprüfung der Wohnverhältnisse werden weiterhin die getroffenen Angaben zu Vermögen und Einkommen kontrolliert.

Hier geben zum Beispiel Gespräche mit Arbeitgebern Aufschluss über eventuell verschwiegene Einkünfte. Grundsätzlich wird von der Ehrlichkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller ausgegangen und Ermittlungen erst angestellt, wenn Unstimmigkeiten in den Unterlagen auftreten oder anonyme Hinweise über Leistungsmissbrauch per Mail oder durch persönliche Vorsprache eingehen. Wer nun also fehlende, unrichtige, unvollständige oder verspätete Anzeigen seiner (veränderten) Verhältnisse macht, muss mit erheblichen leistungsrechtlichen Auswirkungen rechnen, egal ob es sich dabei um Angaben für den Erst- oder Folgeantrag handelt. Hier sind jedoch nicht nur die Antragstellerinnen und Antragsteller in der Pflicht. Denn auch auskunftsverpflichtete Dritte wie zum Beispiel aktuelle oder ehemalige Arbeitgeber müssen richtige, vollständige und rechtzeitige Auskünfte erteilen. Andernfalls werden durch das Jobcenter Halle (Saale) Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, dass gemäß dem SGB II Aufgaben als eigene Bußgeldbehörde wahrnehmen kann. „In 635 Fällen wurden im Jahr 2012 rund 170.000 Euro Bußgelder gegen Kunden und Dritte verhängt. 107 Fälle wurden durch das Jobcenter Halle (Saale) an die Hauptzollämter zugeleitet und weitere 72 Strafanzeigen wegen Sozialbetrugs erstattet“, fasst Michael Rücker, Pressesprecher des Jobcenters Halle (Saale) die Ergebnisse des letzten Jahres zusammen. Eines ist Rücker bei all den Zahlen aber wichtig. „Natürlich wollen wir niemanden unter Generalverdacht stellen. Die Mehrzahl unserer Kundinnen und Kunden ist ehrlich und macht stets wahrheitsgetreue Angaben. Aber natürlich haben wir auch eine Verpflichtung gegenüber dem Steuerzahler und wollen, dass nur die wirklich bedürftigen Menschen unsere Leistungen in Anspruch nehmen.“