Lernförderung über das Bildungspaket

von 26. Februar 2013

Sollten diese zu groß sein, droht Versetzungsgefahr. Dann heißt es handeln, denn die elterliche Aufforderung zu mehr Anstrengung und Leistung reicht selten aus, um Besserung zu erzielen. Hier kann das Bildungspaket der Bundesregierung helfen, dass neben der Lernförderung auch Leistungen im Bereich Musik, Sport und Spiel in Vereinen oder dem Mittagessen in Kita, Hort oder Schule bietet. 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sollen damit bessere Lebens- und Entwicklungschancen ermöglicht werden. „Eine qualifizierte Unterstützung beim Lernen kann gegeben werden, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen und so das Lernziel nicht mehr erreichen“, so die Geschäftsführerin des Jobcenters Halle (Saale), Sylvia Tempel. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist eine solide schulische Bildung jedoch die beste Voraussetzung für einen guten Start ins Berufsleben. Hier dürfen wir keinen zurücklassen“, so Tempel weiter und verweist auf die aktuellen Zahlen in Halle. Denn von den ca. 11.000 arbeitslosen SGB II-Empfängern, die durchschnittlich im Jahr 2012 im Jobcenter Halle (Saale) betreut wurden, waren 869 unter 25 Jahre. Knapp jeder siebte davon, kann bislang keinen Schulabschluss vorweisen (128).

Damit ein Abschluss jedoch erreicht werden kann, sollten Eltern frühzeitig handeln und deren Kinder zum Beispiel regelmäßig nach den Ergebnissen von Klassenarbeiten, Tests und anderen Aufgaben fragen. Oft genügt auch das bloße Hinterfragen nach generellen Problemen in einem Schulfach, um mögliche Defizite frühzeitig zu erkennen. Auch sind die Lehrer der eigenen Kinder gute Ansprechpartner. Diese geben Tipps, wie das Kind besser im Unterricht mitkommen kann oder empfehlen Förderangebote, die kostenlos an der Schule angeboten werden. Fehlen letztere und die Schule gibt eine prognostische Einschätzung über die Erforderlichkeit einer Lernförderung, kann diese mit der Schulempfehlung über das Jobcenter beantragt werden. Die Förderung gilt dann für ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs. Aufwendungen für eine Dyskalkulie- oder Legasthenietherapie können nicht übernommen werden. „Wer den Bedarf bei seinem Kind erkennt, sollte schnell Handeln“, rät Tempel. „Gerade in der Bildung gilt es keine Zeit zu verlieren und mit der passenden Hilfe kann ein großer Schritt zu mehr Motivation und mehr Chancen für die Zukunft gegeben werden. Innerhalb der Sprechzeiten können Eltern jederzeit ohne Anmeldung bzw. vorheriger Terminvereinbarung im Jobcenter Halle (Saale) vorsprechen. Nutzen Sie dafür auch die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme über die Homepage des Jobcenters Halle (Saale). Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie außerdem auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.