Lösung für die Beantragung der Förderung von Teilflächen für Natura 2000 gefunden

von 23. April 2015

Dazu erklärtenJürgen Barth und Bernhard Daldrup, agrarpolitische Sprecher der SPD- und CDU-Landtagsfraktionen: „In einer gemeinsamen Beratung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt konnten wir erreichen, dass durch zusätzliche Maßnahmen der Landesverwaltung auch weiterhin landwirtschaftliche Flächen, welche nur teilweise in einem Natura 2000-Gebiet liegen, für diesen Teil einen Ausgleich für die Bewirtschaftungsbeschränkungen erhalten.

Die betroffenen Landwirte können also ihre Anträge auf Natura 2000-Ausgleich, wie bisher, bei den Ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung stellen. Etwa 200 Feldblöcke mit einer Gesamtfläche von ca. 1000 ha müssen jetzt einzeln untersucht und gegebenenfalls vermessen werden. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand ist aber gerechtfertigt, denn es geht hier um artenschutzrechtliche Belange und die Akzeptanz der Bewirtschafter gegenüber den Naturschutzauflagen.“