Lücken der Corona-Hilfe schließen

von 21. April 2020

„Insbesondere Soloselbstständige und Kulturschaffende sind betroffen. Ihre Betriebskosten sind gering, weil ihr Kapital Know-How und Können sind. Ausbleibende Aufträge und damit entfallender Verdienst sind ihr wesentliches Problem. Daher ist es nötig, für die nächsten drei Monate bis zu 1.000 Euro pro Monat dieser entfallenen Einkünfte bei der Sofort-Hilfe pauschal geltend machen zu können. Andere Bundesländer sind damit schon weiter, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, wo durch einen Verwaltungskniff auch die Bundeshilfen zur Existenzsicherung verwendet werden können. Sachsen-Anhalt muss hier dringend nachziehen“, fordert Meister.

Darüber hinaus werden mittelfristig speziell angelegte Hilfen für die Branchen, in denen über längere Zeiträume keine Geschäftstätigkeit möglich ist, gebraucht. „Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Tourismus, Kultur sowie Veranstaltungs- und Vergnügungsgewerbe müssen wir einen „Winterschlaf“ ermöglichen. Es ist absehbar, dass sie für eine längere Zeit als die bisher angesetzten drei Monate Unterstützung brauchen werden. Ein materieller und juristischer Schutzschirm muss für sie eingerichtet werden, damit sie die Corona-Krise in einer Art Winterschlaf überwinden können“, erklärt Meister und fügt hinzu: „Unternehmen, deren Hauptsitz sich in Steuerparadiesen befindet, sollten von Hilfen jedoch ausgeschlossen bleiben.“

Dringenden Hilfebedarf sieht Meister auch für Teile der Studierenden. „Einige Studierende haben keinen Nebenjob mehr, aber auch keinen Anspruch auf BAföG und Grundsicherung. Sie brauchen dringend eine Soforthilfe. Ich bedauere sehr, dass eine Bundesregelung bisher gescheitert ist, daher muss das Land tätig werden. Wir schlagen vor, die betroffenen Studierenden über einen Nothilfefonds der Studentenwerke zu unterstützen. Dieser Nothilfefonds müsste vom Land entsprechend unterstützt werden.“

Auch ausländische Studierende kämpfen derzeit mit Existenznöten. „Um hierzulande studieren zu können, müssen Studierende, die nicht aus der Europäische Union kommen, rund 10.000 Euro auf einem Sperrkonto hinterlegen. Es sollte ihnen jetzt ermöglicht werden, dass sie in dieser besonderen Zeit auf die hinterlegten Sicherungsbeträge zugreifen können“, so Meister.