Marseille zu einem Jahr Haft verurteilt

von 12. August 2009

Im Prozess gegen den Hamburger Unternehmer Ulrich Marseille ist am Mittwoch vor dem Landgericht in Halle (Saale) das lange erwartete Urteil gefallen. Wegen Nötigung und Falschaussage ist der Unternehmer zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Daneben muss er eine Strafzahlung von 6 Millionen Euro leisten. Weil Marseilles Verteidiger im Zug festsaßen, konnte der letzte Verhandlungstag erst mit zweistündiger Verspätung beginnen. Über 21 Monate dauerte der gesamte Prozess.

Der Verurteilung liegt ein neun Jahre zurückliegender Prozess zugrunde. Dabei hatte Marseille 115 Millionen Schadenersatz für rund 2000 Plattenbauwohnungen in Halle-Neustadt gefordert, die Marseilles EWG gekauft hatte. Dabei soll der Unternehmer einen Zeugen per Brief zu einer für ihn günstigen Aussage genötigt haben. Weil die Beweislage dünn ist und nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Schreiben tatsächlich von Marseille kommt, wurde er vor drei Jahren in erster Instanz freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Widerspruch ein. Sie fordert ein Jahr Haft auf Bewährung sowie die Zahlung von 7,5 Millionen Euro.

Marseille hatte abgestritten, etwas mit den Briefen zu tun zu haben. Seine Verteidiger beantragten gar, den früheren GWG-Chef und damit Prozessgegner auf eine Stasi-Zugehörigkeit hin zu überprüfen. Die Briefe würden schließlich die Handschrift der Stasi tragen.