Massive Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Kreistagsmitglieder schadet erneut dem Ansehen der Politik

von 6. November 2014

Noch größer wird der Schaden durch die Tatsache, dass die umstrittene Erhöhung vermutlich rechtswidrig nach einer informellen Absprache zwischen den Fraktionsvorsitzenden ohne Vorberatung in den Ausschüssen im Kreistag “durchgedrückt” wurde. Laut §48 KVG hätte mit dem Antrag der Fraktion die Entschädigungssatzung dem Kreisausschuss vorgelegt werden müssen.

Dazu Christof Rupf, bündnisgrünes Mitlied der Fraktion: “Über eine moderate Anhebung der Aufwandsentschädigung hätte man reden können. Warum aber z.B. die Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende und Ausschussvorsitzende verdoppelt wurde, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Bei den Kreistagsmitgliedern entfällt wenigstens das Sitzungsgeld, auch wenn ich die beschlossene Erhöhung trotzdem unangemessen hoch finde. Außerdem werden durch die Pauschalisierung der Sitzunggelder die aktiven Kreistagsmitglieder gegenüber den weniger aktiven benachteiligt”.