Medizinische Masken im mitteldeutschen Nahverkehr Pflicht

von 26. Januar 2021

Erweiterte Maskenpflicht im Nahverkehr

Zur weiteren Eindämmung der hohen Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder erneute Maßnahmen ergriffen und die Verordnungen der Länder aktualisiert. Seit Montag müssen in allen Regionalzügen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen im Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes sogenannte Medizinische Masken getragen werden. Dazu zählen OP-Masken, Masken der Standards KN95/ N95 oder FFP2-Masken. Die entsprechende sächsische Verordnung gilt voraussichtlich ab 28. Januar 2021.

Eine beliebige textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), wie beispielsweise Halstücher, Schals oder auch Stoffmasken genügen dann nicht mehr. Im gesundheitlichen Interesse Aller werden die Verkehrsunternehmen ihre Fahrgäste auch weiterhin auf das Einhalten der Tragepflicht hinweisen.

Mit dem ÖPNV zu den Impfzentren

Auf der Webseite www.mdv.dehat der MDV eine aktuelle Kartenübersicht mit den Standorten aller Impfzentren in Mitteldeutschland bereitgestellt. Über die Verbindungssuche mit dem Fahrtenplaner lässt sich zudem die Anreise zum Impfzentrum mit dem Nahverkehr einfach planen. Alle Impfzentren sind bereitsals Auswahlmenü im Zielvoreingestellt, sobald”Impfzentrum” eingegeben wird.

Informationfür Fahrgäste

Für Verbindungsauskünfte und Fragen steht das MDV-Infotelefon unter 0341-9135 3591 (Ortstarif) zur Verfügung. Darüber hinaus bietet der MDV einen kostenfreien Kundenchatdienst auf www.mdv.de für Fragen rund um das Nahverkehrsangebot im Verbundgebiet an.