Mehr Überwachung für mehr Sicherheit? Neues Polizeigesetz kommt

von 9. Mai 2012

Mit einem neuen Polizeigesetz will Sachsen-Anhalts Landesregierung für mehr Sicherheit sorgen. Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) zur Anhörung freigegeben.  Vorgesehen sind neue Befugnisse für die Polizei und die Sicherheitsbehörden. Unter anderem bekommen die Beamten mehr Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung. Sie können beispielsweise das Mobiltelefon einer suizidgefährdeten oder hilflosen Person orten, den Mobilfunkverkehr unterbrechen, um Sprengstoffanschläge zu verhindern, aber auch die unverschlüsselte und verschlüsselte Telekommunikation überwachen. Nach Angaben von Stahlknecht ist dafür „das Vorliegen erheblicher Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ Voraussetzung. Erlaubt werden außerdem Videoaufzeichnungen „zur Eigensicherung“ bei Einsatzsituationen mit besonderen Gefährdungslagen sowie DNA-Analysen zur Identifizierung von hilflosen Personen und Toten vorgesehen. Ermöglicht werden soll daneben Videobeobachtung von Ingewahrsamgenommenen und die Blutentnahme zur Abwehr von Infektionsgefahren. Auch die Städte und Dörfer im Land bekommen mehr Rechte. Sie dürfen künftig ein Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen erlassen, um insbesondere Gewaltdelikte und Sachbeschädigungen zu verhindern. „Die Kommunen können damit effektiver als bisher Gefahren abwehren“, sagte Innenminister Stahlknecht. Außerdem können die Städte und Gemeinden Verstöße gegen Gefahrenabwehrmaßnahmen wie Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder einen Wohnungsverweis als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Halles Innendezernent Bernd Wiegand begrüßt diese Regelungen. Sie würden der Stadt erlauben, flexibel auf Gefahrensituationen zu reagieren. In Betracht für so ein Alkoholverbot komme beispielsweise der Marktplatz. Alle größeren Plätze seien derzeit aber frei von Kriminalitätsschwerpunkten.