Minister Dr. Thomas de Maizière und Holger Stahlknecht eröffnen länderübergreifende Einrichtung

von 13. März 2017

Holger Stahlknecht: „Die dauerhafte Akzeptanz für das Asylrecht erhalten wir nur dann, wenn wir geltendes Recht konsequent umsetzen. Das heißt, nicht jeder Schutzsuchende kann bzw. darf in Deutschland bleiben, sondern muss das Land wieder verlassen, wenn kein Asylgrund vorliegt. Nur so lassen sich auf Dauer Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit als tragende Säulen erfolgreicher Flüchtlingspolitik erhalten. Umso wichtiger ist die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht und der Gestaltung des Rückkehrmanagements.“

Hintergrund:

Laut Ausländerzentralregister (AZR) mit Stand 31. Dezember 2016 leben 207.484 ausreisepflichtige Personen in Deutschland, davon 153.047 mit und 54.437 ohne Duldung (in Sachsen-Anhalt 6.097 ausreisepflichtige Personen, davon 4.449 mit und 1.648 ohne Duldung). Es gibt vielfältige und komplexe Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht (bspw. fehlende Ausweispapiere, mangelnde Kooperation der Herkunftsländer). Mit Blick auf die noch zu entscheidenden Altfälle beim BAMF ist für 2017 mit einer noch deutlich höheren Zahl zu rechnen. Für die Durchsetzung der Ausreisepflicht sind Koordinierung und Zusammenarbeit der Behörden auf Bundes- und Landesebene notwendig. Diesem Ziel dient das ZUR. Nach MPK-Beschluss vom 9. Februar 2017 erfolgt heute die Eröffnung.