Mit „Gentlemen’s Agreement“ Arbeitsfähigkeit und Gesundheitsschutz sichern

von 31. März 2020

„Es ist doch niemandem zu vermitteln, warum der Landtag nicht in der Lage ist, sich auf ein angemessenes Verfahren zu einigen“, so Hüskens. Wenn man die empfohlenen zwei Meter Abstand zueinander als Grundlage nimmt, ist doch leicht auszurechnen, wieviele Abgeordnete und Regierungsmitglieder maximal im Plenarsaal anwesend sein dürfen. Eine Regelung, dass während der Debatten nur die Fraktionsvorstände und die Sprecher, die betroffenen Regierungsmitglieder und der Sitzungsvorstand anwesend sind, während alle anderen Abgeordneten die Sitzung in ihren Büros über den Bildschirm verfolgen, dürfte doch zu vereinbaren sein. Für Abstimmungen, wenn diese nicht schriftlich oder namentlich durchgeführt werden müssen, kann man über das in Parlamenten übliche Pairing die entsprechenden Kräfteverhältnisse herbeiführen.

„Das sicherte dem Parlament die Arbeitsfähigkeit und seine Vorbildwirkung für unsere Gesellschaft und bedürfte keiner Änderung rechtlicher Regelungen,“ so Hüskens abschließend.