Mit der Möglichkeit der sogenannten schnellen Fingerabdruckkontrolle wird den Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten ein wirksames Instrument zur Verfügung gestellt, um Sozialbetrug und Doppelidentitäten vorzubeugen oder festzustellen, soInnenminister Holger Stahlknecht.
Die neuen Geräte sind in den Leistungsbehörden seit Ende Februar2019 im Einsatz. Die Beschaffung erfolgte über den Bund, die Betriebskosten trägt das Land.
Bereits seit Ende Mai 2016 werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes neu ankommende Schutzsuchende im Kerndatensystem des Ausländerzentralregisters (AZR) mit Fingerabdrücken registriert. Seit August 2018 liegen auch in allen Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte hierfür die technischen Voraussetzungen vor. Seit September 2018 können zudem von den Ausländerbehörden neben Asylsuchenden nach §16AsylG auch unerlaubt eingereiste bzw. sich unerlaubt aufhaltende Personen nach §49 Abs. 8 und 9 AufenthG und unbegleitete minderjährige Ausländer mit biometrischen Daten registriert werden.