Mittelbereitstellung aus dem Sondervermögen Corona erfolgt

Mittelbereitstellung aus dem Sondervermögen Corona erfolgt
von 25. Januar 2022

Dazu gehören Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitssektors, Digitalisierungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Restart der Wirtschaft und Gesellschaft.

Finanzminister Michael Richter: „Dringende Anträge für die Bereitstellung von Mitteln werden prioritär behandelt. Für das Sondervermögen Corona an sich ist keine Budgeterhöhung möglich. Es bleibt beim knapp unter zwei Milliarden Euro veranschlagten Mittelvolumen bis 2027.“

Hintergrund:

Im Dezember 2021 hat der Landtag als Bestandteil eines Nachtragshaushaltsgesetzes für das Jahr 2021 das Sondervermögen Corona in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro verabschiedet. Der Maßstab an die aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Maßnahmen ist hoch: Es muss zwingend sowohl ein kausaler als auch ein zeitlicher Zusammenhang zur Corona-Pandemie bzw. zur Pandemieresilienz gegeben sein. 63 Maßnahmen wurden definiert.