MUT ZUR LÜCKE – MUT ZU NEUEM 5.0

MUT ZUR LÜCKE – MUT ZU NEUEM 5.0
von 29. August 2018

Wettbewerbsaufgabe: vorhandene Lücken im Stadtgefüge mit städtebaulich angemessenen, funktionalen und nutzerfreundlichen Lösungen in hoher gestalterischer Qualität zu schließen. All das unter Berücksichtigung nachhaltiger Bauweisen und weitgehender Barrierefreiheit. 59 Architekturbüros aus Sachsen-Anhalt stellen sich bis Mitte November dieser anspruchsvollen Herausforderung in der Hansestadt Osterburg, Blankenburg (Harz), der Lutherstadt Eisleben und der Lutherstadt Wittenberg. Alle Städte haben bereits ihre Erfahrungen in früheren Staffeln sammeln können. Für sie sind Planungswettbewerbe ein Instrument für Gestaltungsqualität und Öffentlichkeitsarbeit.

Für das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr ist die Unterstützung der Städte ein wichtiger Aspekt zum zeitgenössischen Bauen in alter Substanz. Deshalb ist die Einbeziehung der potentiellen Bauherren, die eine Absichtserklärung zur Realisierung abgeben mussten, ein Schritt zur Realisierung. Die Wettbewerbe MUT ZUR LÜCKE – MUT ZU NEUEM sollen landesweit Impulse geben und beispielhaft wirken.

Die Architektenwettbewerbe MUT ZUR LÜCKE – MUT ZU NEUEM tragen das Label „Nationale Stadtentwicklungspolitik“. Sie werden bereits zum fünften Mal durchgeführt und gehen auf eine Initiative der Architektenkammer Sachsen-Anhalt zurück, die koordinierend tätig ist.
Der Startschuss der diesjährigen Staffel fiel am Montag, den 27. August 2018 in Lutherstadt Wittenberg, als zum ersten Pflichtkolloquium in den großen Ratssaal des Alten Rathauses geladen wurde. In den kamen nicht nur die Architektenteams, die in den kommenden Wochen Ideen für die Lücke in der Collegienstraße 87 entwickeln werden. Auch interessierte Wittenberger Bürger wollten wissen, was hinter dem Bauzaun passieren soll.

Prof. Axel Teichert, Präsident der Architektenkammer, hat insbesondere das Engagement der Lutherstadt Wittenberg für die Durchführung dieser fünften Wettbewerbsstaffel unterstützt: „Ich freue mich sehr, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr überzeugt werden konnte, dass es trotz sehr enger Zeitschiene bei gutem Willen aller möglich ist, die Verfahren in diesem Jahr abzuschließen. Hervorzuheben ist die gute Resonanz der Kollegenschaft, die dieses Angebot nutzt, und ich bin sehr auf die Ergebnisse gespannt.“

„Die gute Bilanz der vorhergehenden Wettbewerbsstaffeln hat uns dazu bewogen, erneut 350.000 Euro Fördermittel für den Wettbewerb bereit zu stellen“, erklärte Thomas Webel, Sachsen-Anhalts Minister für Landesentwicklung und Verkehr. Bei den Entwürfen sollen nach Auskunft des Ministers Kriterien, wie die städtebauliche Einordnung der Projekte, herausragende Gestaltung sowie anspruchsvolle Funktionalität im Vordergrund stehen. Neu sei, dass auch benachbarte, leerstehende Gebäude in den Wettbewerb einbezogen werden könnten, erläuterte Webel.

Hintergrund und Zahlen:

MUT ZUR LÜCKE – MUT ZU NEUEM ist eine Initiative der Architektenkammer
Sachsen-Anhalt zur Steigerung der Attraktivität der Innenstädte. Im Jahr 2008 griff das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt den Vorschlag der Architektenkammer auf, die Durchführung von Architektenwettbewerben zu fördern. Ziel war es, einen Katalog beispielhafter Lösungen für konkrete Baulücken in sachsen-anhaltischen Städten zu erhalten. Er sollte potenziellen Bauwilligen die vielfältigen Möglichkeiten einer innerstädtischen Bauaufgabe aufzeigen. Die Idee MUT ZUR LÜCKE entstand. Um die Umsetzungsquote zu erhöhen, wurden in den kommenden Staffeln interessierte Investoren noch intensiver in die Wettbewerbsverfahren einbezogen und die Zahl der umgesetzten Wettbewerbsergebnisse stieg. In diesem Jahr war eine Absichtserklärung des Investors zur Realisierung Fördervoraussetzung. Eine Übersicht über die Ergebnisse der vorherigen vier Staffeln gibt es im Internet unter www.ak-lsa.de[gt][gt]Mitgliederservice[gt][gt]Mut zur Lücke.

Die Lücken im Überblick:

Hansestadt Osterburg

Das Wettbewerbsgrundstück liegt an städtebaulich bedeutsamer Stelle vor dem nördlichen „Eingang“ zur Altstadt. Die Baulücke befindet sich an der Ecke Seehäuser Straße und Seilergasse, sie ist infolge des Abbruches des ehemaligen Kinos entstanden. Die Lücke ist ca. 1.500 Quadratmeter groß und befindet sich im Eigentum der Stadt. Mit dem potentiellen Bauherrn wurden für die Nutzung bereits konkrete Vorstellungen erörtert. Die Umgebungsbebauung ist ein- und zweigeschossig.

Lutherstadt Eisleben

Die Bebauung des Wettbewerbsareals ist für die Stadt eine wichtige Aufgabe, der potentielle Bauherr ist in das Verfahren einbezogen, geplant ist ein Ärztehaus mit Wohnnutzung. Die neue Nutzung und Bebauung der kleinen Grundstücke zwischen Grabenstraße und Jüdenhof ist eine spannende Aufgabe. Im Jüdenhof werden noch in diesem Jahr drei Häuser zurückgebaut.

Blankenburg (Harz)

Das Wettbewerbsareal 2018 befindet sich in der Blankenburger Altstadt, etwa 200 Meter nördlich des Marktes liegt es im Bereich der ehemaligen Stadtmauer. Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die Sanierung des Eckgebäudes Tränkestraße 14-16 / Katharinenstraße 1. Zu beplanen ist zudem die Baulücke Katharinenstraße 2-4, eine „klassische Baulücke“ innerhalb einer weitgehend geschlossen bebauten Häuserzeile, sie ist 1.000 Quadratmeter groß und wird derzeit als Parkplatz genutzt. Der private Eigentümer des Grundstückes ist in das Verfahren einbezogen und beabsichtigt die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses. Für das Wettbewerbsgebiet ist eine Wohnnutzung vorgesehen, für die Innenhofnutzung ist unter Berücksichtigung des ruhenden Verkehrs eine intelligente Lösung gesucht.

Lutherstadt Wittenberg

Das Grundstück liegt in einem förmlich festgesetzten Sanierungs- und Erhaltungsgebiet. Es ist eines der für die Lutherstadt klassisch tiefen Grundstücke, die sich in der Collegienstraße und der Schlossstraße mit ihrer historischen „Leiterstruktur“ der mittelalterlichen Bebauung (Vorderhaus, Innenhof, Hinterhaus, Garten, längsseitige Verbindungsbauten zwischen Vorder- und Hinterhaus) befinden. Die Neubebauung der Lücke soll das aufnehmen und im Interesse einer zukunftsfähigen Gebäudenutzung zeitgemäß interpretieren. Vorgesehen sind Gewerbe- und Wohnflächen.