Neue Handlungsmöglichkeiten für Lärmschutz

von 29. Juli 2012

 „Gerade in den Sommermonaten sind Polizei und Ordnungsämter mit vielen Beschwerden über ruhestörenden Lärm in der Nachbarschaft konfrontiert, die sehr häufig auch berechtigt sind“, erklärt Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:  „Die Arbeit der Kommunen und der Polizei wird durch jüngste Entscheidungen von Gerichten zusätzlich erschwert, da es oft an einer rechtsicheren und praktikablen Handhabe für die Beamten fehlt.“ Deshalb strebe die SPD verbesserte Handlungsmöglichkeiten zum Zwecke des Lärmschutzes im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG-LSA) an und greift damit Anregungen des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt auf. Im Einzelnen geht es um eine Vereinfachung der kommunalen Gefahrenabwehrordnung zum Schutz vor ruhestörendem Lärm und einer Neuregelung zum Betreten von Wohnungen. Demnach soll es keiner gesetzlichen Ermächtigung mehr bedürfen weitere zusätzlich Regelungen zu Ruhezeiten in den Kommunen zu erlassen. Außerdem soll das BEtreten von Wohnungen nun auch zur Nachtzeit erlaubt werden, wenn “von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß und Dauer zu einer erheblichen Belastung der Nachbarschaft führen.”