Die Parkgebühren in der Gebührenzone II betragen einheitlich montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 13 Uhr 0,25 EUR pro 30 Minuten Parkdauer. Die Mindestparkdauer beträgt 30 Minuten und kann in Sechs-Minuten-Schritten verlängert werden. Außerhalb der genannten Bewirtschaftungszeiten ist das Parken frei.
Mit der Verlagerung der Parkmöglichkeiten für Reisebusse aus der Buddestraße in die Ernst-Kamieth-Straße werden die PKW-Parkmöglichkeiten für Anwohner im Wohngebiet und für Besucher am Hauptbahnhof neu geordnet und verbessert. Gleichzeitig kann dieses Areal gemäß dem verkehrspolitischen Leitbild der Stadt zur Parkraumbewirtschaftung genutzt werden. Die auf Kurzzeitparker ausgerichteten Parkplätze verbessern für die Nutzer des Einzelhandelsangebots im Hauptbahnhof und die Besucher der umliegenden Behörden die Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum. Den Anwohnern in der Buddestraße stehen nun 19 statt nur sieben Stellplätze zur Verfügung.
Alle Stellplätze in der Kirchnerstraße sind nach wie vor ganztägig mit Bewohnerparkausweis nutzbar. Bewohner der Ernst-Kamieth-Straße, Buddestraße, Maybachstraße, Kirchnerstraße und der nördlichen Seite der Rudolf-Ernst-Weise- Straße können Anträge auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises in der Bürgerservicestelle, Marktplatz 1, stellen. Die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises kostet 30,70 EUR. Der Bewohnerparkausweis gilt für ein Jahr ab Ausstelldatum, jedoch nicht während der Bewirtschaftungszeiten auf den 60 den Parkscheinautomaten zugeordneten Stellplätzen. SaaleBAU