Neue Schulinfrastrukturrichtlinie für öffentliche und private Schulen

von 20. Juni 2018

Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen ab sofort 116,4 Millionen für Sanierung, Umbau, Erweiterung und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Ersatzbau von Schulgebäuden oder anderen schulischen Einrichtungen (z. B. Mensa, Aula, Sportstätte) zur Verfügung.

Die Förderquote liegt bei maximal 90% der Gesamtkosten, mindestens 10% müssen die Schulträger aufbringen.

Das Landesverwaltungsamt als Fördermittel bearbeitende Behörde für die neue Schulbauförderrichtlinie hat alle relevanten Informationen, Antragsformulare, Hinweisblätter und Ansprechpartner auf seiner Startseite im Internet veröffentlicht und zum Download zur Verfügung gestellt.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de