Neuer Präsident des Landgerichts Dessau-Roßlau ernannt

von 4. September 2017

Der 1971 in Dortmund geborene Jurist legte 1996 sein erstes juristisches Staatsexamen ab, 2000 das zweite. Von 1997 bis 2000 absolvierte er das Referendariat. 1998 promovierte er.

Von 2000 bis 2001 arbeitete er als Rechtsanwalt im Bezirk des Amtsgerichts und Landgerichts Dortmund.

2001 kam Dr. Holthaus nach Sachsen-Anhalt und wurde Richter auf Probe im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg. Von 2002 bis 2004 wurde er als Referent an das Justizministerium abgeordnet.

Er kehrte 2004 als Richter auf Probe im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts nach Naumburg zurück. Ende 2004 wurde er Richter am Landgericht Halle, wo er bis 2007 blieb. Es folgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Naumburg, zunächst zur Erprobung, dann zur Dienstleistung.

2009 wurde Dr. Holthaus zum Richter am Oberlandesgericht in Naumburg ernannt. Im Jahr 2011 wurde er Vizepräsident des Landgerichts Dessau-Roßlau. Seit 2014 fungierte er als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Naumburg.