Neues Familienfördergesetz sichert soziale Beratungsangebote und Kinder- und Jugendarbeit im Land

von 18. Juli 2014

„Es geht hier um unsere Kinder und Jugendlichen, um Mitmenschen, die wir unterstützen wollen, die mit unterschiedlichen Problemen zu kämpfen haben, die es allein nicht schaffen und die unsere Hilfe brauchen. Es ist uns gelungen, die jährliche Unsicherheit zu beenden, ob überhaupt und wenn ja, wie viel Mittel für Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm eigesetzt werden. In Zukunft gibt es ein Gesetz, ein Gesetz, dass Sicherheit bringt.”

Die Förderung der Beratungsangebote ist eine freiwillige Leistung des Landes. Sie wird neben den anderen Zuweisungen zusätzlich an die Kommunen ausreicht, um diese bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen. „Ein langer Diskussionsprozess hat für die sozialen Beratungsangebote und die Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit zu einem guten Ergebnis geführt. Erstmals gibt es Sicherheit für diejenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die verschiedener Unterstützung bedürfen und das kann doch nur im Sinne aller sein“, so Späthe.