Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes Sachsen-Anhalt

von 28. Januar 2020

Der Gesetzentwurf greift u. a. folgende Regelungsschwerpunkte auf:

  • Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes: Bei zwei Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (jetziger Name: Parlamentarische Kontrollkommission) pro Jahr ist ein öffentlicher Beratungsteil vorgesehen. Zudem sollen die Mitglieder des Gremiums ermächtigt werden, länderübergreifend mit Mitgliedern anderer Kontrollgremien in Austausch treten zu können.
  • gesetzgeberische Klarstellung, dass Prävention und Wirtschaftsschutz eigenständige Aufgaben des Verfassungsschutzes sind,
  • gesetzliche Rahmenregelungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Mitarbeitern,
  • Präzisierung der Regelungen zur Informationsübermittlung von der Verfassungsschutzbehörde an die Polizei und an andere Behörden unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung, Speicherung von Daten analog der bundesrechtlichen Regelung als Voraussetzung für die Nutzung gemeinsamer Dateien im Verfassungsschutzverbund,
  • Anpassung der Regelungen des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes des Landes an die Vorschriften des Bundes soweit wie möglich.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag übersandt, das Parlament wird dann entscheiden.