Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss stabil und handlungsfähig bleiben

von 12. Juni 2020

„Der Rundfunkbeitrag ist in den vergangenen 12 Jahren unverändert geblieben und sogar einmal gesenkt worden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns gemeinsam CDU und SPD zur Beitragsstabilität bekannt. Es gilt hier, was auch zum Beispiel bei der Kostenerhöhung für Straßenbauten gilt. Eine Ausgabe bleibt nur stabil, wenn sie an die Inflation angepasst wird, sonst handelt es sich de facto um eine Kürzung. Die Erhöhung ist weitaus geringer als die durchschnittlichen Preisanstiege der vergangenen 12 Jahre. Daher ist eine Anhebung von 17,50 auf 18,36 Euro monatlich für die nächsten vier Jahre moderat und angemessen“, so Lüddemann.

„Wir sind aber nicht kritik- und distanzlos. In regelmäßigen Gesprächen vergewissern wir uns, dass die Sender zusätzliche Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen umsetzen. Der bisher eingeschlagene Weg der Sendeanstalten zeigt Wirkung, er muss aber konsequent fortgeführt werden. Stichworte: Gehaltsstruktur, Übertragungsrechte, Transparenz, Ansiedelung von Institutionen.“