Ohne verlässliche Datenbasis kein neues Kinderförderungsgesetz

von 10. August 2017

„Heute wurden durch die Spitze des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration deren Vorstellungen zur Neuregelung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorgestellt. Als CDU-Landtagsfraktion nehmen wir die gemachten Ausführungen lediglich zur Kenntnis. Der gewählte Zeitpunkt lässt vermuten, dass es mit Blick auf die Bundestagswahl dem SPD-geführten Ministerium möglicherweise darauf ankam, beim Bürger zu punkten. Mit uns wird es kein neues Kinderförderungsgesetz ohne eine verlässliche Daten- und Rechtsbasis geben. Dazu gehört neben der Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung auch die sorgfältige Auswertung der Ergebnisse der umfangreichen Befragung in den Kindertageseinrichtungen. Letztere stehen der CDU-Landtagsfraktion noch nicht zur Verfügung. Wir hätten erwartet, dass ehe durch die Ministerin öffentlich Eckpunkte zum neuen KiFöG vorgestellt werden, beides vorliegt.

Außerdem wird sehr genau zu prüfen sein, welche finanziellen Auswirkungen die unterbreiteten Vorschläge auf den Landeshaushalt und die weiteren Beteiligten – Landkreise, Kommunen, freie Träger und nicht zuletzt die Eltern – haben werden. Im Zweifelsfall hat hier eine umfangreiche Diskussion, inklusive öffentlicher Beteiligung, Vorrang gegenüber schnellen, aber möglicherweise unreifen, Entscheidungen.

Im Rahmen der anstehenden Klausurtagung der CDU-Landtagsfraktion in der übernächsten Woche werden wir uns erneut intensiv mit der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt beschäftigen.“