Online Casinos werden in der BRD geduldet

von 8. November 2019

Glücksspielstaatsvertrag als Basis der rechtlichen Beurteilung


In Online Casinos wird rund um die Uhr gezockt – beliebt sind dabei vor allem Karten- und Automatenspiele.

Glücksspiel genießt als Freizeitbeschäftigung bei den Deutschen einen hohen Stellenwert – eignet es sich doch hervorragend als Nerven kitzelnder Zeitvertreib gegen Langeweile oder als Möglichkeit, mit der passenden Strategie und ein bisschen Glück mehr Geld zu haben. Am liebsten zockt der Deutsche heutzutage im Netz.

Es gibt aktuell eine große Zahl an Online Casinos, die im Web auf Test- und Bewertungsseiten hinsichtlich ihrer Qualität untersucht werden. Derartige Websites eignen sich insbesondere für Einsteiger, aber auch Fortgeschrittene profitieren von der übersichtlichen Darstellung. Die Portale geben unter anderem Aufschluss über das Spielangebot, Bonusprogramme für Neukunden oder verfügbare Zahlungsmöglichkeiten.

Insbesondere Einsteiger auf diesem Gebiet fragen sich allerdings, wie entsprechende Glücksspielseiten rechtlich zu bewerten sind. Hierzu konstatiert der Glücksspielstaatsvertrag in §4 Abs. 4 grundsätzlich, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist. Allerdings gilt das nicht, wenn der jeweilige Anbieter eine zum Spielbetrieb berechtigende Lizenz einer deutschen Behörde erhalten hat.

Vielzahl der Anbieter operiert mit Lizenzen aus dem EU-Ausland

Aktuell besitzen nur Online Casinos aus Schleswig-Holstein wegen des Sonderweges eine solche deutsche Lizenz, die übergangsweise bis voraussichtlich Mitte 2021 gelten wird. Dann soll das Zocken in Online Casinos per Gesetz spätestens neu geregelt werden.

Viele Spieler im Netz finden am liebsten eine mobil optimierte Webseite und eine reichhaltige Auswahl an Automatenspielen wie bei StarGames vor. Die digitalen Slots haben viel mit ihren Pendants in der realen Welt gemeinsam und erlauben üppige Gewinne. Sie überzeugen mit aufwendiger Grafik und unterschiedlichen Genres. Der Anbieter hat aber auch das beliebte Poker und Blackjack im Angebot.

Wer nun einen Blick auf sämtliche im Netz verfügbare Casino Portale wirft, dem fällt auf: Nicht alle haben eine deutsche Lizenz, sondern in der Mehrzahl der Fälle stammt diese aus dem EU-Ausland, beispielsweise von:

  1. Malta
  2. Gibraltar
  3. Isle of Man

Diese Unternehmen bieten ihre Glücksspiele den in Deutschland ansässigen Personen ebenso an und obwohl sie nicht mit dem Glücksspielstaatsvertrag konform gehen, werden sie hierzulande geduldet.

Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU gegen deutsches Recht

Zu tun hat das mit der EU-weit geltenden und in Art. 56 ff. AEUV geregelten Dienstleistungsfreiheit, auf die sich alle in der EU ansässigen Unternehmen berufen können. Die Freiheit besagt, dass jedes zum europäischen Raum gehörende Unternehmen seine Produkte und Dienstleistungen in jedem Mitgliedstaat anbieten darf.

Umgemünzt auf das Glücksspiel bedeutet das: Hat ein Online Casino seinen Sitz auf Malta und dort auch seine Lizenzierung, darf es laut EU-Recht in Deutschland trotzdem für Spieler erreichbar sein.

Eben weil es diese beiden Gegenpole gibt und das übernationale Recht verbindlich ist, scheuen bis dato die Behörden ein Durchgreifen gegen Spieler und Online Casinos, die mit ausländischen Lizenzen operieren. Vielmehr verlassen sich die Behörden darauf, dass in knapp zwei Jahren deutschlandweit einheitlich geltende Regelungen geschaffen werden und der Sonderweg von Schleswig-Holstein sowie ggf. auch Hessen beendet wird.