Onlinehandel: Mehr Gerechtigkeit bei Internetkäufen ab 2019

Onlinehandel:  Mehr Gerechtigkeit bei Internetkäufen ab 2019
von 11. Juli 2018

Nach dem neuen Gesetz haften die Betreiber von elektronischen Marktplätzen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer auf Lieferungen, die Händler über die jeweilige Onlineplattform ausführen. Das Ziel ist hierbei, dass sich auch ausländische Onlinehändler in Deutschland steuerlich registrieren und hier ihre Umsatzsteuer zahlen.

Wie von den Finanzministerinnen und Finanzministern der Bundesländer vorgeschlagen und nun als Entwurf des Jahressteuergesetzes 2018 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht, soll das neue Gesetz am 01.01.2019 in Kraft treten.

Nach Schätzungen gehen in Deutschland durch Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich verloren.

Sachsen-Anhalt erhielt im Jahr 2017 aus der Umsatzsteuer 4,27 Milliarden Euro und 4,21 Milliarden Euro im Jahr 2016.

Hintergrund:

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt), ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch (d. h. vom Endverbraucher erworbene Güter und in Anspruch genommene Dienstleistungen) belastet wird. Umsatzsteuer zahlen Unternehmen an ihr zuständiges Finanzamt.

Der Bund erhält ca. 49,7 % der Umsatzsteuer. Der Länderanteil beträgt bei der Umsatzsteuer 48,3 %. Die Gemeinden sind mit ca. 2,2 % an der Umsatzsteuer beteiligt. Die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer sind von allen Steuerarten mit Abstand die aufkommensstärksten. (Bund-Länder-Finanzen Stand August 2017)