Für einen bundesweiten Aufschrei hatte Anfang des Jahres eine Radiosendung des halleschen Radiosenders 89.0 RTL gesorgt. Darf man das, war sofort die Frage und auch bei der Medienanstalt trudelten Beschwerden ein.
Nun hat die MSA die besagte Radiosendung und den dazugehörigen Internetauftritt zur Penis-Tätowierung beanstandet. Dies sei ein Verstoß gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Die in der MSA zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wertete beide Angebote als geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zu beeinträchtigen.
"Hierbei war ein tragender Grund, dass die mediale Inszenierung einer "Penis"-Tätowierung als Gegenleistung für eine einjährige unentgeltliche Autonutzung auf Kinder und Jugendliche – deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist – den Eindruck vermitteln könnte, als sei der Tausch der körperlichen Unversehrtheit gegen materielle Gegenwerte, also das wörtliche "die Haut zu Markte" tragen, gesellschaftlich akzeptiert und völlig normal", erklärt Martin Heine, Direktor der MSA. Mit dieser Altersbegrenzung hätten Radio- und Internetbeitrag nur in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr verbreitet werden dürfen, wobei es im Internet möglich gewesen wäre, anstelle dieser Zeitbegrenzung ein technisches oder sonstiges Mittel einzusetzen, das die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert.