Preis „Sicherheitspolitik für Lokal- und Regionaljournalisten“

von 7. August 2014

Teilnahmebedingungen

  1. Um den Preis bewerben können sich angestellte oder freie Journalisten und Volontäre, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

  2. Vorschlagsberechtigt sind daneben seitens der Ausschreiber die Landesvorsitzenden und Sektionsleiter der GfW sowie die AIK und seitens der Presse Verleger, Chefredakteure oder Ressortleiter.

  3. Die Beiträge müssen in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Januar 2015 veröffentlicht worden sein.

  4. Die Bewerbungen oder Vorschläge sind formlos bis zum 15. Februar 2015 mit dem Stichwort „Journalistenpreis“ zu richten an die GfW-Geschäftsstelle, Wenzelgasse 42, 53111 Bonn. Sie müssen den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, E-Mailadresse und Kurzvita des Bewerbers/Vorgeschlagenen enthalten.

  5. Der Bewerbung / dem Vorschlag sind jeweils 2 Exemplare der Veröffentlichung mit Quellennachweis beizufügen.

  6. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury. Sie setzt sich zusammen aus der Präsidentin, einem Landesvorsitzenden, dem Bundesgeschäftsführer, dem Medienbeauftragten und einem Vertreter der AIK. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  7. Die eingereichten Beiträge werden ausschließlich für den Wettbewerb und seine publizistische Auswertung genutzt. Ein Anspruch auf Honorar bei Veröffentlichung auf der Homepage der GfW/AIK besteht nicht.

  8. Als Preise werden die Teilnahme an Seminaren zur Sicherheitspolitik der Akademie der Bundeswehr für Information- und Kommunikation ausgelobt. Es stehen Reisen nach Berlin-Wien, Bonn-Brüssel, Bonn-Straßburg oder Bonn-Paris zur Auswahl.

  9. Die Preisverleihung ist anlässlich der Bundesversammlung 2015 am 29.04.2015 in Berlin vorgesehen.

Anmerkung: Ab November 2014 lautet der neue Vereinsname „Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V.“ (GSP).