Rechtspfleger müssen nicht mehr „stempeln“

von 29. Dezember 2014

Gearbeitet wird auch weiterhin im Gericht, Akten dürfen nur im Ausnahmefall zu Hause bearbeitet werden. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind aber bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit frei – vorausgesetzt die Sprechzeiten in den Fachabteilungen des Gerichts sind gewährleistet.

Vorausgegangen war ein einjähriges Pilotprojekt an den Amtsgerichten in Schönebeck und Halle, dessen Ergebnisse sowohl vom Oberlandesgericht wie vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung positiv bewertet wurde. Mit der Einführung der Vertrauensarbeitszeit und der größeren Flexibilität stieg die Arbeitszufriedenheit, die Zahl der Krankentage sank.

Die Vertrauensarbeitszeit sei ein Angebot, sagte Kolb. „Wer nicht teilnehmen möchte, für den gelten die bisherigen Konditionen.“