Rechtssicherheit für Notfallsanitäter und Ausbildungsreform für medizinische Berufe

von 12. Februar 2021

Kein Schulgeld bei MTA-Ausbildung

Die MTA-Reform soll dafür sorgen, dass medizinische Assistenzberufe attraktiver werden – unter anderem durch angemessene Vergütung der – erweiterten – praktischen Ausbildungszeiten und den Wegfall des Schulgelds. Neue technische, medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse werden in die Ausbildung integriert, deren Rechtsgrundlagen noch aus den Neunzigerjahren stammen. Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt.

Neue Berufsbezeichnungen

Die vier Berufe in der Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bleiben bestehen. Die Berufsbezeichnung wird ersetzt durch “Medizinische Technologin” und “Medizinischer Technologe”.

Absicherung für Impfärzte

Außerdem enthält das Gesetz einige Regelungen für Ärztinnen und Ärzte, die sich um die Corona-Schutzimpfungen kümmern – unter anderem sind entsprechende Vergütungen sozialversicherungsfrei.

Gesplittetes Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Regelung für Einsatzkräfte soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, das restliche Gesetz im Wesentlichen am 1. Januar 2023.

Bundesrat fordert, die Ausbildungsfinanzierung zu sichern

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat Bundestag und Bundesregierung zu einer Überarbeitung der MTA-Reform noch vor dem Jahr 2023 auf. Ziel müsse sein, die Finanzierung der Ausbildungen aller MT-Berufe hinsichtlich der Schulkosten, der Kosten der praktischen Ausbildung und der Ausbildungsvergütung zu sichern, auch wenn eine ambulante Einrichtung Trägerin der Ausbildung ist.

Die Bundesregierung solle zudem prüfen, wie die Finanzierung staatlich anerkannter Helfer-/(Fach-) Assistenzausbildungen gesichert werden kann. Die dafür angepasste Formulierung im Krankenhausfinanzierungsgesetz solle dafür sorgen, dass alle aktuellen und zukünftigen Berufsbezeichnungen generalistischer Pflegehelfer- und Pflegeassistenzausbildungen beziehungsweise Pflegefachassistenzausbildungen der Länder erfasst sind. Denn gerade diese stellten für viele Interessentinnen und Interessenten einen optimalen Einstieg in die pflegeberufliche Bildung dar.

Anreize für Impfärzte

Eine weitere Prüfbitte des Bundesrates bezieht sich auf die Befreiung der Sozialversicherungspflicht für den Einsatz von Impfärzten: diese sollte möglichst rückwirkend zum 1. Dezember 2020 in Kraft treten, um auch Vorbereitungstätigkeiten abzudecken.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zur Entscheidung vorgelegt.