Sachsen-Anhalt erstellt Katalog mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen nach der Unwetterkatastrophe

von 29. Juli 2021

In einem jetzt veröffentlichten Erlass ist unter anderem ein vereinfachter Nachweis von Spenden geregelt. Wer bis zum 31. Oktober 2021 eine Geldspende auf ein eigens zur Bewältigung dieser Unwetterkatastrophe eingerichtetes Sonderkonto überweist, kann dies zum Beispiel per Kontoauszug belegen.

Außerdem können Unterstützungsleistungen von Unternehmen an Betroffene der Unwetterkatastrophe als Betriebsausgaben zum Abzug gebracht werden. Entsprechendes gilt für Unterstützungsleistungen von Unternehmen an geschädigte Geschäftspartner zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Erlass. Für Fragen zu den steuerlichen Erleichterungen stehen die Finanzämter in Sachsen-Anhalt als Ansprechpartner zur Verfügung.

Veröffentlicht ist der Erlass auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen in Sachsen-Anhalt: www.mf.sachsen-anhalt.de.