Sachsen-Anhalt nutzt Satellitentechnik, um landwirtschaftliche Flächen zu überprüfen

von 10. August 2021

Um die Überprüfung sowohl für die Verwaltung als auch für die landwirtschaftlichen Betriebe zu vereinfachen, setzt Sachsen-Anhalt seit diesem Jahr auf satellitengestütztes Monitoring der Flächen und eine verbesserte digitale Kommunikation. Außerdem hat das Kabinett heute zugestimmt, dass Sachsen-Anhalt den Aufbau und Betrieb eines länderübergreifenden Zentralen Kompetenzzentrums Flächenmonitoring (ZKF) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fachlich und finanziell unterstützt.

Weniger Bürokratie durch Digitalisierung

Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert betont: „Sachsen-Anhalt ist bei der Digitalisierung der Landwirtschaftsverwaltung ganz vorn mit dabei. Als eines der ersten Länder in der Bundesrepublik nutzen wir die automatisierte Auswertung von Satellitendaten. Damit entfallen viele Vor-Ort-Kontrollen und es können rechtzeitig Korrekturen vorgenommen werden. Das entlastet unsere Landwirtinnen und Landwirte ebenso wie die Verwaltung. Weniger Bürokratie durch Digitalisierung: Mit großen Schritten beginnen wir die digitale Zukunft der Landwirtschaft in unserem Land!“

Satellitengestütztes Monitoring ersetzt Vor-Ort-Kontrollen

Ein Flächenmonitoringsystem beinhaltet die Beobachtung der landwirtschaftlichen Flächen, die im Rahmen der EU-Agrarförderung beantragt werden. Die Basis bilden Sentinel-Satellitenbilder. Dabei werden 100 Prozent der Flächen über Zeitreihen von Satellitenbildern (circa alle 5 Tage) automatisiert auf die Einhaltung bestimmter Fördervoraussetzungen, Auflagen und Verpflichtungen geprüft. Die Kontrollen vor Ort können damit teilweise ersetzt werden.

Diese digitale Überprüfung wird bereits bei allen flächenbezogenen Maßnahmen in Sachsen-Anhalt angewendet. Zunächst wird mit der Überprüfung der im Geografischen Flächenantrag angegebenen Kultur und der Durchführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünlandflächen bzw. der Mindesttätigkeit im Falle von Bracheflächen begonnen. Ab 2022 werden weitere Förderkriterien, Verpflichtungen und sonstige Auflagen wie zum Beispiel die Erhaltung von Dauergrünland hinzukommen.

Vorläufige Ergebnisse im elektronischen Antrags-Portal sichtbar

Dazu ist für das Jahr 2021 vorgesehen, den landwirtschaftlichen Betrieben über das Antrags-Portal „PROFIL INET ST“ vorläufige Ergebnisse in Form eines Ergebnis-Layers in der GIS-Ansicht zur Verfügung zu stellen. Durch eine viel engere Zusammenarbeit und transparente Kommunikation soll gewährleistet werden, dass zum einen die Vorgaben besser eingehalten werden und zum anderen die ausgezahlten Fördergelder zielgerichtet ihrem Zweck zugeführt werden.

App für georeferenzierte Fotos

Darüber hinaus sollen im Laufe des Antragsjahres noch weitere Methoden der Kommunikation wie eine Foto-App für das Smartphone entwickelt werden. Damit können die landwirtschaftlichen Betriebe dann in Zukunft der Bewilligungsbehörde georeferenzierte Fotos übermitteln, um so die Erfüllung Ihrer Förderkriterien, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen nachzuweisen, ohne dass eine Vor-Ort Kontrolle durch die Verwaltung erforderlich wird.

Rechtzeitig Korrekturen möglich

Zudem besteht mit dem Flächenmonitoring die Möglichkeit, dass die die landwirtschaftlichen Betriebe ihren Antrag noch bis zum 30. September 2021 ändern können, sofern die Anforderungen im Rahmen der Direktzahlungsregelungen oder der betreffenden flächenbezogenen Maß-nahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums eingehalten werden. Diese Möglichkeit kann insbesondere dann genutzt werden, wenn Sie durch die Verwaltung über die Ergebnisse des Flächenmonitorings informiert wurden und sich daraus Änderung Ihrer Antragsangaben ergeben. Änderungen sind hingegen nicht mehr möglich, wenn die Verwaltung bereits im Rahmen der Vor-Ort- oder Verwaltungskontrollen entsprechende Feststellungen gemacht hat bzw. Vor-Ort-Kontrollen angekündigt wurden.

Hintergrund

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können gemäß Artikel 40a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 seit dem Jahr 2018 ein Flächenmonitoringsystem einführen. Sachsen-Anhalt beginnt – als eines von drei Bundesländern – damit in diesem Jahr. Für die neue För-derperiode 2023 bis 2027 sehen die Verordnungsvorschläge eine verbindliche Anwendung eines solchen Flächenmonitoringsystems im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems vor.

Die Bundesländer hatten sich im Januar 2021 verständigt, auf nationaler Ebene, ein Zentrales Kompetenzzentrums Flächenmonitoring (ZKF) im Rahmen der neuen GAP zu errichten und zu betreiben. Sachsen-Anhalt beteiligt sich daran mit 53.000 Euro jährlich. Das Zentrum hat die Aufgabe, die Länderaktivitäten zu koordinieren, den Austausch zu gewährleisten und Methodenkompetenz bereitzustellen. Die Bund-Länder-Kooperation soll Mitte August in Kraft treten.