Schießsport im Freien wieder möglich!

von 8. Mai 2020

„Wir danken dem Ministerium für Inneres und Sport für die Klarstellung, dass unter Beachtung der in der Fünften Eindämmungsverordnung aufgeführten Voraussetzungen die Ausübung des Schießsports im Freien wieder möglich ist.

Auch zum Bedürfnisnachweis für Sportschützen in Corona-Zeiten hat das Ministerium eine zielführende Klarstellung vorgenommen, die die CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Grundsätzlich sind für das Bedürfnis von Schusswaffen durch Sportschützen unter anderem Schießnachweise zu erbringen. Aufgrund der aktuellen Lage und der vorübergehenden Schließung der Schießstätten ist es für Sportschützen schwer, diese Nachweise vollständig zu erwerben. Ein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis steht allerdings nicht zu befürchten. Die Waffenbehörden wurden durch Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport darauf hingewiesen, dass vorübergehend von einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis abzusehen ist, da die Sportschützen ihren Bedürfnissen nicht nachgehen konnten.“