Schwankungen bei den Gewerbesteuereinnahmen des I. Quartals 2020

von 25. Mai 2020

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-?Anhalt mitteilt, verbuchten die Kommunen des Landes insgesamt rund 20,6Mill.EUR (10%) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Vergleich zum Schnitt des I.Vierteljahres 2016 bis 2019 lagen die Mindereinnahmen der Kommunen bei annähernd der Hälfte (11,1Mill.EUR).

Bei den kreisfreien Städten verzeichnete Halle (Saale) im I.Quartal 2020 mit knapp 4,0Mill.EUR (18%) weniger als im Vorjahreszeitraum den stärksten Abschwung bei den konjunkturabhängigen Gewerbesteuern. Auch die Landeshauptstadt Magdeburg verbuchte vom 01.01. bis 31.03.2020 rund 3,6Mill.EUR (12%) weniger Gewerbesteuereinnahmen. Im Gegensatz dazu konnten die beiden kreisfreien Städte im Vergleich mit dem Schnitt des I.Quartals der letzten 4Jahre jedoch mehr Gewerbesteuern einnehmen.

Bei den Gemeinden verteilten sich die Gewerbesteuermindereinnahmen von 1Mill.EUR und mehr im I.Quartal 2020 auf die Städte Sandersdorf-?Brehna (Landkreis Anhalt-?Bitterfeld) mit rund 3,9Mill.EUR, Landsberg mit rund 1,2Mill.EUR und Leuna (Saalekreis) mit rund 3,4Mill.EUR. Im Salzlandkreis verbuchte die Stadt Staßfurt rund 2,5Mill.EUR weniger Gewerbesteuern. Ein Rückgang bei der Stadt Leuna war auch im Ergebnis der zurückliegenden Jahre 2016 bis 2019 des Vergleichszeitraumes zu beobachten. Legt man hingegen den Schnitt des I.Quartals der letzten 4Jahre bei der Stadt Sandersdorf-?Brehna zu Grunde, standen rund 8% Mehreinnahmen zur Verfügung. Ähnlich verhielt es sich bei der Stadt Bernburg (Salzlandkreis), welche rund 3,5Mill.EUR Gewerbesteuereinnahmen verbuchte. Ausgehend vom I.Quartal 2019 nahm die Stadt Bernburg damit zum jetzigen Stand 3% weniger ein. Auf die letzten 4Jahre des I.Quartals betrachtet, konnte die Stadt Bernburg immerhin rund 10% mehr Gewerbesteuern einnehmen.

Der Gewerbesteuer unterliegt nach §2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Gemäß §35a GewStG unterliegen der Gewerbesteuer auch die Reisegewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden.

Die Angaben zu den Werten des I.Quartals 2020 sind vorläufig. Die Werte wurden für eine erste Gegenüberstellung einem im Statistischen Landesamt Sachsen-?Anhalt durchgeführten Verwaltungsverfahren entnommen und können von veröffentlichten statistischen Ergebnissen abweichen und sich noch ändern. Die Angaben der I.Quartale 2016 bis 2019 wurden der jeweiligen Veröffentlichung zu den vierteljährlichen Ergebnissen der Kassenstatistik – vierteljährliche Einzahlungen und Auszahlungen – entnommen.

Die aktuelle Corona-?Krise hatte im I.Quartal 2020 noch keine eindeutigen Effekte auf die Gewerbesteuereinnahmen in Sachsen-?Anhalt. Nach den besonderen Bestimmungen des Bundes und der Länder zur Flexibilisierung bei den Gewerbesteuer-?Vorauszahlungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus besteht auf der einen Seite die Möglichkeit der Anpassung der Gewerbesteuer-?Vorauszahlungen für den laufenden Erhebungszeitraum durch die Finanzbehörden und auf der anderen Seite die Antragstellung auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages, Stundung oder Erlass für Zwecke der Gewerbesteuer-?Vorauszahlung durch den Steuerpflichtigen. Diese besonderen Bestimmungen können sich u.a. auf die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden auswirken.