Sogenannter “König von Deutschland” verliert Fahrerlaubnis

von 2. Dezember 2015

Er habe seinen Führerschein unbestritten zurückgeben wollen und dadurch der Sache nach eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er die mit dem Führerschein dokumentierte Berechtigung zum Erlöschen habe bringen wollen; dass er sich damit wegen der beabsichtigten Gründung eines eigenen Staates lediglich von der Bundesrepublik Deutschland habe lossagen wollen und insoweit hinsichtlich der damit verbundenen Rechtsfolge von unzutreffenden Vorstellungen ausgegangen sei, sei rechtlich unerheblich.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt ist rechtskräftig.

OVG LSA, Beschluss vom 20. November 2015 – 3 L 102/15 -,

VG Halle, Urteil vom 9. April 2015 – 7 A 117/15 –