Solidaritätsbekundungen reichen nicht – Gemeinschaftsleistung gefordert

von 21. April 2020

Die Arbeitsbelastung in vielen Behörden ist aktuell geringer als üblich. Gleichzeitig reichen die Arbeitskräfte bei der IB nicht, um die Anträge schnell abzuschließen. 23 Tage nach Beginn der Antragsmöglichkeit für die Corona-Soforthilfen in Sachsen-Anhalt kommen die Bewilligungen nicht in dem Umfang voran, der erforderlich ist. Wenn die IB in dem aktuellen Tempo weiter bewilligt, werden zumindest 14 weitere Tage ins Land gehen, bis die eingereichten Anträge beschieden sind. Davor droht für viele Selbstständige der Monatswechsel mit fälligen Zahlungen und wird mit dem Mai der jetzt dritte Monat mit Corona-bedingten Einnahmeausfällen beginnen.

„Niemand im Land kann Interesse daran haben, dass Unternehmen aufgeben müssen, weil sie zahlungsunfähig sind. Deshalb ist es höchste Zeit für einen gemeinsamen Kraftakt der Verwaltung für die Firmen und ich erwarte, dass die Landesregierung dazu aufruft und Mitarbeiter, die dazu bereit sind, auch freistellt“, so Hüskens abschließend.