SPD fordert schärfere Maßnahmen gegen den MC Hells Angels

von 9. Juni 2014

Rüdiger Erben, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion fordert auch in Sachsen-Anhalt ein härteres Vorgehen der Polizei: „Eine Null-Toleranz-Strategie muss die Richtschnur polizeilichen Handelns sein. Zu einem konsequenten Kurs im Kampf gegen Rockerkriminalität gehört es, das ungenierte und angsteinflößende Auftreten der Rocker zu begrenzen. Mit der Entscheidung des OLG Hamburg bestehen hierfür neue Möglichkeiten. Ich würde es begrüßen, wenn diese auch in Sachsen-Anhalt genutzt würden.“

Hintergrund:
Grundlage für die Initiativen der Berliner und Thüringer Strafverfolger sind zwei Anfang April gefällte Urteile des OLG Hamburg, die den Handlungsspielraum der Behörden erweitert haben. Das OLG hat rechtskräftig festgestellt, dass das Tragen der typischen Kennzeichen der Hells Angels, also der rot-weiße Schriftzug und der geflügelte Totenkopf, das “öffentliche Verwenden von Kennzeichen eines verbotenen Vereines” bedeute. Dies sei bei Strafe verboten. Der Verein, um den es geht, existierte bis 1983 in Hamburg. Damals verbot der Bundesinnenminister den Hamburger Ableger der Hells Angels. Die Entscheidung ist in allen Gerichtsinstanzen bestätigt worden.