Steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen kommen

von 17. März 2020
  • laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herab- oder aussetzen (auf Antrag)

  • zinsfreie Stundung bei fälligen Steuerzahlungen (auf Antrag)

  • Erlass von Säumniszuschlägen (auf Antrag)

  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Jahresende (auf Antrag)

Die steuerlichen Hilfsmaßnahmen sollen bundeseinheitlich gelten und werden daher derzeit kurzfristig zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt.

Die Finanzämter wollen betroffene Unternehmen unterstützen und empfehlen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen.

Darüber hinaus sind die 14 Finanzämter in Sachsen-Anhalt für den Publikumsverkehr geschlossen. Damit soll der Verbreitung des Virus entgegenwirkt werden.

„Ich hoffe auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger in dieser Situation“, sagt Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter.“Die Finanzämter arbeiten normal weiter, wer Fragen hat, kann selbstverständlich zu den gewohnten Zeiten anrufen.“

Die Adressen, Telefonnummern und Sprechzeiten der Finanzämter in Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter www.finanzamt.sachsen-anhalt.de.

Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern wird empfohlen, ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER abzugeben. Über die Internetseite www.elster.de ist auch die Übermittlung von Anträgen zur Fristverlängerung oder von Einsprüchen an das Finanzamt möglich.