Teilerfolg im Kampf gegen Hetze im Netz

von 18. Dezember 2015

„Hass, Lügen und Hetze gegen Geflüchtete sowie ihre Unterstützerinnen und Unterstützer im Netz brauchen klare Antworten. Das heutige Urteil des Landgerichts Magdeburg ist nach erster Prüfung ein wichtiger Teilerfolg. Dem Beklagten, einem Facebook-Nutzer aus dem Saalekreis, wird es untersagt, weiter falsche Behauptungen über meine Person in Umlauf zu bringen.“

„Dass der zuständige Richter einen Teil der Klage abgewiesen hat, der sich mit an den Haaren herbeigezogenen und zudem ehrenrührigen Forderungen meinerseits hinsichtlich erfundener Privilegien für Geflüchtete befasst hat, ist ärgerlich. Gemeinsam mit meinem Anwalt werden wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über einen etwaigen Fortgang des Verfahrens entscheiden.“

„Hasskriminalität im Netz ist ein schwerwiegendes Problem auch in Sachsen-Anhalt. Die Zahl entsprechender Straftaten hat sich von 2014 auf 2015 verdreifacht. Täglich wird im Netz gegen Geflüchtete sowie Unterstützerinnen und Unterstützer gehetzt. Nur ein Bruchteil der Straftaten wird der Polizei bekannt.“

„Ich erwarte, dass die Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff ihre Aktivitäten verstärkt. Sie muss zügig eine abgestimmte Strategie zur Bekämpfung von Hetze im Netz vorlegen. Polizei und Staatsanwaltschaften müssen ihre Ermittlungsaktivitäten verstärken, denn immer öfter bricht sich der Hass im realen Leben Bahn, wenn er zuvor im Netz verbreitet wurde.“

„Das gestrige Straf-Urteil gegen einen antiziganistischen Hetzer aus Halle und das heutige Urteil des Landgerichts Magdeburg zeigen, dass die straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Hetze im Netz genutzt und ausgeschöpft werden müssen. Es wird einen langen Atem brauchen, den Hass im Netz zurückzudrängen. Dafür braucht es auch mehr staatliches Engagement.”