Telefónica, Deutsche Telekom und Vodafone wollen gemeinsam „Graue Flecken“ schließen

von 19. Januar 2021
„Eine Kooperation von Deutscher Telekom und Vodafone ohne Beteiligung von Telefónica wäre aus unserer Sicht wettbewerblich problematisch. Daher haben wir auf die Erweiterung der Kooperation auf Telefónica gedrungen. Damit ist auch den Mobilfunkkunden in Deutschland am besten geholfen. Wenn sich alle Anbieter zur Schließung solcher Lücken wechselseitig Zugang zu den Netzen der anderen Anbieter verschaffen, lassen sich etwa Verbindungsabbrüche noch besser vermeiden. Außerdem verhindern wir die Benachteiligung einzelner Anbieter wie hier Telefónica im Wettbewerb“, soAndreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Die Vereinbarungen zielen darauf, dass sich die Unternehmen in vergleichsweise gering frequentierten Gebieten gegenseitig Zugang zu ihrem 4G-Netz gewähren, um kleinere Funklöcher in ansonsten durch die jeweiligen Betreiber bereits versorgten Gebieten gezielt zu schließen. In diesen Gebieten ist der eigene Netzausbau oftmals unwirtschaftlich. Die Kooperationen betreffen insgesamt mehrere tausend Mobilfunkstandorte in Deutschland.
Bei Anbahnung der Kooperation zwischen Deutscher Telekom und Vodafone im vergangenen Jahr hatte das Bundeskartellamt mit einem Verfahren interveniert, da wettbewerblich negative Auswirkungen befürchtet wurden. Bislang sind die Deutsche Telekom und Vodafone bei der Netzqualität führend. Ein rein bilaterales, exklusives Kooperationsvorhaben würde es den Partnern erlauben, ihren wettbewerblichen Vorsprung ohne eigenen, neuen Standortausbau auszubauen. Der dadurch entstehende Vorteil wäre für Telefónica insoweit praktisch uneinholbar, weil gerade Standorte betroffen sind, an denen ein zusätzlicher Ausbau in der Regel unwirtschaftlich ist. Mittel- und langfristig wären somit eine verminderte Wettbewerbsintensität und Nachteile für alle Verbraucher zu befürchten. Die Bundesnetzagentur wurde laufend über das Verfahren informiert.
Die nun angekündigten Kooperationen zwischen Deutscher Telekom und Telefónica bzw. Vodafone und Telefónica sind ein richtiger, erster Schritt. Insgesamt gesehen muss gewährleistet sein, dass Kooperationen dieser Art die wettbewerblichen Möglichkeiten von Konkurrenten nicht übermäßig einschränken. Hierfür kommt es auf die konkrete Ausgestaltung aller drei nun beabsichtigter Vorhaben an, die das Bundeskartellamt eng begleiten wird.
Die Kooperationsform mit einer wechselseitigen Zugangsgewährung sieht keine direkte Beteiligung von Unternehmen vor, die derzeit noch über kein eigenes, flächendeckendes Netz verfügen. Alle Beteiligten haben gegenüber dem Bundeskartellamt aber versichert, dass eine Mitnutzung der betroffenen Standorte im Wege des nationalen Roamings durch die Kooperation nicht ausgeschlossen wäre.
Das Bundeskartellamt wird bei der weiteren Ausgestaltung der Kooperationen sicherstellen, dass der Wettbewerb nicht gestört wird und letztendlich sämtliche Mobilfunkkunden in Deutschland von der volkswirtschaftlich sinnvollen, relativ kostengünstigen Verbesserung der Netze profitieren.