Träger können sich um Fördermittel für Straffälligenhilfe bewerben

von 30. Juni 2014

Zu den geförderten Arbeitsfeldern der freien Straffälligenhilfe zählen der Täter-Opfer-Ausgleich nach allgemeinem Strafrecht, die Kriminalprävention im Jugendbereich und die Arbeit mit erwachsenen Straffälligen und deren Angehörigen (hier insbesondere im Rahmen von Haftentlassungshilfe).

Interessierte freie Träger können sich mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt – Referat 305 -, Domplatz 2 – 4, 39104 Magdeburg bis zum20. August 2014um eine Förderung bewerben.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und beinhaltet überwiegend die Finanzierung von projektbezogenen Personalausgaben.

Nähere Informationen zu den Projektinhalten und zu den Fördervoraussetzungen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt unterwww.mj.sachsen-anhalt.de(Rubrik: Sozialer Dienst der Justiz -[gt] Vereinsförderung).